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06:00 – 21:00 (Mo-Fr)
06:00 – 21:00 (Sa-So)
Die Krankenkasse übernimmt
Krankenfahrten zu stationären Leistungen, zu vor- und nachstationären Behandlungen (§ 115a SGB V) und zu ambulanten Operationen ohne vorherige Genehmigung. Krankenfahrten
zu allen sonstigen ambulanten Behandlungen müssen nach der Verordnung erst von der Krankenkasse genehmigt werden.
Die Kosten werden in der regel, bis auf einen geringen Anteil von ca. 10€ von den Krankenkassen übernommen.
Für die Personen, die nicht in der Lage sind, selbst mit Bus, Bahn oder dem eigenen Auto zu einer notwendigen Behandlung oder zu einer Medizinichen Einrichtung zu fahren.
Um eine Verordnung für einen Krankenfahrt zu bekommen, muss ein Arzt das Formular '' Verordnung einer Krankenbeförderung'' ausfüllen. Sprechen ihren Arzt an.
Wir sehen eine besondere Aufgabe darin, beeinträchtigte und kranke Menschen im Alltag zu unterstützen.
Krankenfahrten sind ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitswesens und können in verschiedenen Formen durchgeführt werden. Liegendtransporte sind eine der häufigsten Formen von Krankenfahrten und werden für Patienten eingesetzt, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Verletzung nicht sitzen können. Tragediensttransporte werden für Patienten eingesetzt, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Verletzung nicht selbstständig gehen können. Rollstuhltransporte sind eine weitere Form von Krankenbeförderung und werden für Patienten eingesetzt, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Verletzung nicht selbstständig sitzen können.
Wir befördern Sie zu allgemeinen Ärzten, zur Chemo- und Strahlentherapie, zur Dialyse, zur Tagespflege oder zu Ihren Freizeitaktivitäten in Dortmund, Recklinghausen und Lünen.